Hygieneversprechen
Wir möchten, dass Sie sich bei uns sicher fühlen, darum haben wir ein eigenes Hygienekonzept für unser Hotel entwickelt:ÖFFENTLICHE BEREICHE
- für unsere Gäste ab 14 Jahren ist das Tragen einer FFP2 Mund- und Nasenmaske Pflicht in allen öffentlichen Bereichen des Hotels und im Frühstücksrestaurant (außer am Tisch). Kinder zwischen 6 - 14 Jahren sowie die Mitarbeiter des Hotels müssen eine medizinische Maske tragen.
- Handdesinfektionsspender an allen öffentlichen Orten (Hoteleingang, Restaurant, öffentliche WCs)
- mehrmals täglich Desinfektion von Kontaktflächen (Türklinken, Fahrstuhltasten, Counterflächen, Handläufen etc.)
- Regelmäßiges Lüften der öffentlichen Bereiche
- Maximale Anzahl von einer Person für die Fahrstuhlnutzung (ausgenommen Familien)
- Auf Hygiene-Verhaltensregeln wird durch Aushänge an zentralen Punkten aufmerksam gemacht
- die Business Corner und die Kaffeespezialitäten-Maschine bleiben vorerst geschlossen
- zur Zeit ist keine Hilfe beim Gepäck möglich
- REZEPTION, CHECK-IN UND CHECK-OUT
- Desinfektion der Zimmerschlüssel
- Desinfizierte Stifte stehen zu Ihrer Verfügung
- Der Empfang wurde mit Acrylglas versehen
- Bitte halten Sie sich an den vorgeschriebenen Abstand während des Check-In und Check-Out Vorganges
- Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt abgeklärte Erkältung) erhalten keinen Zutritt zum Hotel
- Beherbergung nur mit Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder negativem Testergebnis. Das Testergebnis darf bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein und bei einem Schnelltest nicht älter 24 Stunden.
FRÜHSTÜCK IM RESTAURANT
- Mund- und Nasenschutzpflicht für Servicemitarbeiter*innen und Gäste (Gäste tragen diese bis zur Platzierung an den Tisch)
- Öffnungszeiten werden dem Gästeaufkommen angepasst
- Es kann vorkommen, dass Gäste dadurch in zeitlich größeren Abständen speisen müssen
- Anmeldung zum Frühstück am Vorabend oder bei Check-In ist zwingend erforderlich
- regelmäßige Desinfektion der Tische, Stuhllehnen, Menagen etc.
ZIMMERREINIGUNG
- Zimmerreinigung mit Desinfektion von allen Flächen, Türklinken, Lichtschaltern, Tastaturen (Safe), Telefon, Fernbedienung TV-Gerät, Griffen an Schränken, Bad etc. nach Abreise
- Gründliches Lüften
Neue Verordnung ab 03.03.2022 in Hamburg
Seit dem 03.03. 2022 gilt für die Hotellerie die 3 G Regel.
Dies bedeutet, dass Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem negativen Coronavirus-Test-Nachweis Zutritt haben.
Als Testnachweis gilt ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden, und ein Schnelltest, der maximal 24 Stunden vor Betreten des Betriebes vorgenommen wurde.
Hotelgäste mit Testpflicht müssen den Testnachweis jeweils nach 72 Stunden wiederholen. Diese verlängerte Frist gilt nur für die Beherbergung. Für gastronomische Angebote (auch Frühstück) gilt die Frist von 48 Stunden (PCR) und 24 Stunden (Schnelltest).
https://www.hamburg.de/verordnung/